Bürger anderer EU-Länder, die in Deutschland einer Arbeit nachgehen, können für ihre Kinder über die Arbeitsagentur Kindergeld einfordern – selbst dann, wenn diese selbst nicht in Deutschland leben. Im Jahr 2017 gingen so rund 343 Millionen Euro auf ausländische Konten. Damit habe sich der Betrag seit dem Jahre 2010 nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit fast verzehnfacht. Doch wie brisant sind diese Zahlen wirklich?
Anspruch auf Kindergeld für ausländische Arbeitnehmer

Jährlich landen hunderte Millionen Euro Kindergeld im europäischen Ausland – doch ist das wirklich so problematisch?
Bürger aus einem anderen EU-Land haben für die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder, sofern der berechtigte Elternteil einer Anstellung in Deutschland nachgeht. Dabei können sie dieses auch einfordern, wenn die betroffenen Kinder selbst im EU-Ausland leben. Gut 340 Millionen Euro Kindergeld landeten dadurch im europäischen Ausland. Dies geht aus der Beantwortung einer kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion vonseiten der Bundesagentur hervor.
Die Zahlen zeigen zudem: Gegenüber den Summen aus dem Jahr 2010 ist die Höhe der ins Ausland transferierten Kindergeldzahlungen mittlerweile fast zehn Mal höher. Wurden seinerzeit noch 61.615 im EU-Ausland lebende Kinder mit knapp 36 Millionen Euro unterstützt, waren es 2017 mehr als 340 Millionen, die im europäischen Ausland landeten. Die Zahl der unterstützten Kinder lag 2017 bei insgesamt 215.499, die meisten der betroffenen Kinder lebten demnach in Polen (103.000), Kroatien und Rumänien (jeweils ca. 17.0000). Aber: Auch 34.000 deutsche Kinder, die mittlerweile im Ausland leben, erhalten entsprechende Leistungen.
Relativierung der Zahlen durch nähere Inanschaunahme
„Es ist den deutschen Steuerzahlern nicht vermittelbar, warum sie beispielsweise für bulgarische Kinder, die in Bulgarien leben, Monat für Monat Kindergeld überweisen müssen. Die Bundesregierung schafft es nicht einmal, das Kindergeld für ausländische Kinder im Ausland an die entsprechenden Lebenshaltungskosten in den Heimatländern anzupassen.“ (René Springer, AfD)
Und tatsächlich hatte auch der ehemalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor einigen Jahren einen entsprechenden Vorstoß gewagt, der die Anpassung der Kindergeldzahlungen an das jeweilige Land vorsah, so wie es etwa auch bei Zahlungen von Kindesunterhalt ins Ausland möglich ist. Der Widerstand der EU-Kommission verhinderte jedoch weitere Bestrebungen. Trotz aller Diskussionen gibt es aber wesentliche Aspekte, die bei näherer Betrachtung die Zahlungen relativieren:

Zwar sind 2017 340 Millionen Euro Kindergeld im europäischen Ausland gelandet – es flossen aber auch Steuergelder von den Eltern an Deutschland.
- Gegenüber dem Vorjahr zeichnet sich eine Absenkung der Zahlen ab. 2016 landeten noch 414 Millionen Euro Kindergeld im europäischen Ausland. Das bedeutet für das Jahr 2017 eine Verringerung von gut 17 %.
- Die Kindergeldsätze sind in den letzten Jahren gestiegen (2010 waren es für das erste Kind noch 184 Euro, 2016 bereits 192 Euro monatlich). Diese Differenz zeigt sich auch in der Gegenüberstellung der fast verzehnfachten Gesamtsumme und einer Erhöhung bei den im Ausland unterstützten Kindern um gerade einmal das Vierfache.
- Noch wichtiger aber scheint zu erwähnen, dass der Anspruch auf Kindergeld eindeutig an den Arbeitsaufenthalt der Eltern gebunden ist. Diese sind somit häufig selbst hierzulande steuerpflichtig und zahlen in die Kassen ein, von denen sie letztlich auch profitieren.