Wenn nach einer Trennung der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder zu spät zahlt, dann kann der Staat einen Unterhaltsvorschuss gewähren. Seit der Reform im vergangenen Jahr gibt es für diesen keine Altersgrenze mehr. Das Bundesfamilienministerium hat nun Zahlen veröffentlicht, die belegen, dass am 31. Dezember 2017 der Staat den Unterhalt von Alleinerziehenden in 641.320 Fällen zahlte. Für die Familien bedeutet dies jedoch oft weniger Geld. Doch nicht nur deshalb gibt es Kritik an der Unterhaltsvorschuss-Reform.
Kritik an der Umsetzung des Unterhaltsvorschusses
Vermehrt üben Politiker und Presse daran Kritik, wie die Unterhaltsvorschuss-Reform durchgeführt wurde.
Das Ministerium veröffentlichte die Zahlen auf Anfrage der Grünen-Fraktion. Grünen-Politikerin Katja Dörner nahm die Neuigkeiten zum Anlass, Kritik an der Unterhaltsvorschuss-Reform bzw. ihrer Umsetzung zu üben. Die Schuld sieht sie bei der Regierung:
Die Reform des Unterhaltsvorschusses war richtig, aber sie wird nun schlecht umgesetzt, weil die Bundesregierung nur den halben Schritt getan hat. […] Wenn einem Teil der Alleinerziehenden heute aber weniger Geld zur Verfügung steht als vorher, dann ist das absurd und nicht akzeptabel, zumal CDU/CSU und SPD das Problem kennen.
In Berlin kommt es zu Zahlungsrückständen
Kritik: Unterhaltsvorschuss-Reform werde schlecht durchgeführt.
Die Zeitung TAZ übt deshalb Kritik an der Unterhaltsvorschuss-Reform und ihrer Durchführung und sieht eine mangelnde Vorbereitung seitens der Ämter.