Der Fall eines Düsseldorfer Mediziners, der von einem katholischen Krankenhaus entlassen wurde, weil er geschieden war und erneut heiratete, beschäftigt die deutsche Medienwelt bereits seit Jahren. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und verkündet: Die erneute Heirat nach der Scheidung ist als Kündigungsgrund nicht unbedingt ausreichend und kann Diskriminierung sein.
Ist die Scheidung ein Kündigungsgrund?

Für die Kirche war die Wiederheirat nach der Scheidung ein Kündigungsgrund.
Er hatte nach einer Scheidung im Jahre 2008 erneut geheiratet und daraufhin eine Kündigung erhalten. Daher ist vor allem die Frage, ob eine erneute Heirat nach einer Scheidung ein Kündigunsgrund ist.
Nun stellte der EuGH fest:
Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheint nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung.
Konkret bedeutet dies, dass die Kündigung des Arztes eine verbotene Diskriminierung aufgrund seiner Religion darstellen könnte. Laut seinem Anwalt war der katholische Arzt in seinem katholischen Krankenhaus nämlich besonderen ethischen Anforderungen unterstellt.
EuGH entschied nicht über konkreten Rechtsstreit

Für den EuGH ist die zweite Heirat nach der Scheidung nicht unbedingt ein Kündigungsgrund.
Die eigentliche Entscheidung, ob der Chefarzt seine Position nach einem Jahrzehnt des Rechtsstreits behalten darf, trifft also das Bundesarbeitsgericht. Ob die Entscheidung des EuGH über diesen Fall hinaus Auswirkungen auf die Anstellung bei kirchlichen Einrichtungen und den Stellenwert der Kirche in der deutschen Rechtsprechung hat, wird sich zeigen.