Ehe annullieren – Wann können Sie die Eheaufhebung beantragen?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Manchmal gelangen Ehegatten kurz nach der Heirat zu dem Ergebnis, dass die Eheschließung ein immenser Fehler war, und wollen anstelle einer Scheidung mit Trennungsjahr sofort die Ehe annullieren lassen. Dabei ist der Begriff der „Eheannulierung“ im Gesetz nicht enthalten, sondern lediglich der Begriff der „Aufhebung der Ehe“. Allerdings sind die Auflösungsgründe, die umgangssprachlich einer Annullierung der Ehe entsprechen, in § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abschließend aufgeführt. Aber auch der Begriff „Ehenichtigkeit“ ist hier missverständlich. Denn damit ist die „Eheannullierung“ nach kirchlichem Recht gemeint.

Das Wichtigste in Kürze: Ehe annullieren

Kann man eine Ehe rückgängig machen?

In seltenen Ausnahmefällen ist die Aufhebung der Ehe (ohne Scheidung und vorausgehendes Trennungsjahr) in Deutschland möglich. Dies ist jedoch grundsätzlich nur selten möglich. Für eine Annullierung muss das Ehepaar gemäß §§ 1313 und 1316 BGB einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellen.

Wie lange kann man eine Ehe annullieren lassen?

Die Fristen bei der Eheannullierung richten sich nach dem zugrunde liegenden Aufhebungsgrund und liegt nach § 1317 BGB in der Regel zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

Unter welchen Voraussetzungen kann man eine Ehe annullieren?

Nach § 1314 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuches kann eine Ehe annulliert werden, wenn die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind (z. B. Minderjährigkeit, Scheinehe, Mehrehe, Geschäftsunfähigkeit). Auch nachträglich können sich im Einzelfall noch Gründe für die Eheannullierung ergeben. Mehr dazu lesen Sie hier. Ist keine der Voraussetzungen erfüllt, kommt eine Annullierung der Ehe nicht in Betracht. Die Aufhebung der Ehe kann dann nur im Rahmen einer Scheidung erfolgen.

Scheidung umgehen und Ehe annullieren lassen – Geht das?

Ehe annullieren: Voraussetzungen für die Eheschließung bereits nicht erfüllt

Wann ist es laut Familienrecht möglich, eine Ehe annullieren zu lassen?
Wann ist es laut Familienrecht möglich, eine Ehe annullieren zu lassen?

Soll in Deutschland eine Aufhebung der Ehe beantragt werden, ist dies möglich, wenn bereits die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind. Das ist nach § 1314 Abs. 1 BGB der Fall, wenn

  • beide Ehegatten noch nicht volljährig sind
  • einer der Ehepartner nicht volljährig ist und kein Ausnahmefall vorliegt, wonach für ihn eine Ehe ab dem 16. Lebensjahr möglich ist
  • einer oder beide Ehegatten nicht geschäftsfähig ist
  • einer der Ehepartner mit jemand anderem verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist
  • ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie oder ein Geschwisterverhältnis besteht (sogenanntes Inzestverbot)
  • die Erklärungen zur Schließung der Ehe bei der Heirat nicht persönlich abgegeben wurden

Liegt einer dieser Gründe vor, ist bereits die Eheschließung ungültig, sodass die trotzdem geschlossene Ehe aufgehoben werden kann.

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Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen

Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn

  • ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten
  • ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
  • ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil – entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet – der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impotenz oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte
  • ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB
  • beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
Steht der Partner bei der Hochzeit unter Drogen, ist eine Annullierung der Ehe möglich.
Steht der Partner bei der Hochzeit unter Drogen, ist eine Annullierung der Ehe möglich.

Problem bei diesen Aufhebungsgründen ist, dass deren Vorliegen kaum bewiesen werden kann. In der Praxis spielen daher auch nur die Gründe nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Täuschung über eherelevante Umstände) und § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB (Scheinehe) eine Rolle.

So funktioniert die Eheannullierung

Soll die Ehe aufgehoben werden, ist dafür von dem vom Aufhebungsgrund betroffenen Ehegatten ein Antrag an das Familiengericht zu stellen, §§ 1313, 1316 BGB. Bei den nachträglichen Gründen werden vom Gericht meistens umfangreiche Beweiserhebungen durchgeführt, um die Ehe zu annullieren. Liegt der Fall einer Scheinehe vor, kann auch die Ausländerbehörde einen Antrag auf Eheaufhebung stellen.

Ehe annullieren: Zeitraum beachten

Um eine Ehe zu annullieren beträgt die Frist für die Antragsstellung zur Eheaufhebung unter anderem ein Jahr ab Kenntnis des Irrtums über die Heirat oder die Täuschung über die Umstände, im Falle der widerrechtlichen Drohung drei Jahre ab dem Ende der Zwangslage, § 1317 BGB. Es gelten also unterschiedliche Fristen, um die Ehe aufzuheben.

Aufgrund der zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis, eine sofortige Eheaufhebung durchzusetzen, ist meistens eine Scheidung mit Trennungsjahr die einfachere und kostengünstigere Alternative.

Über den Autor

Autor
Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  • B. sagt:

    Hallo! habe 2021 mit 79 Jahren nochmals geheiratet, aber nun in Polen, um nicht einsam und allein zu sein. Habe keine Angehoerige mehr und hatte nie Kinder. Meine erste Frau starb am boesen schwarzen Zellkrebs. Das erste Jahr ging auch gut, aber dann war die Hoelle los, weil ihr Sohn 6 Jahre ins Gefaengnis musste wegen Aufsichtspflichtverletzung der kleinen 4jaehrigen Tochter. Er selbst war nicht verheiratet. So musste die Mutter des Sohnes alles machen und sich fuer ihn einsetzen. Trotz guter Fuehrung ist dem Sohn aber nichts erlassen worden. Die Mama, also meine neue Frau wurde nun sehr nervoes und boese. Ich machte nichts mehr richtig, obwohl ich vorher schon eine Goldene Hochzeit hatte. Wollte ein guter Mann sein so wie frueher. Hatte niemals in den vergangenen Jahren solche Probleme. Gab schon vor der Ehe all meine Rente bis zu heutigen Tag dieser neuen Frau. Ich habe nun alles Geld ihr gegeben und selbst keines. Ich wurde nun staendig beschimpft wie: „Geh auf Dein Zimmer, Geh in die Psychatrie, verstehe fast kein polnisch wenn sie schimpft, sie hat auch keine Ehepflichten erfuellt wie etwas Sex im Monat, habe nie Ansprueche oder mal etwas Urlaub gehabt, ich solle ins Bordell gehen wenn mir so ist, ich bin doch ein ganz Alter Mann! Sie hatte mich doch aus Deutschland geholt und wollte einen Mann von 60 bis 90 Jahren. Seit der Hochzeit 2021 hat sie niemals ein nettes Wort zu mir gesagt oder gar seit 7 Jahren keinen Kuss gegeben – nichts! Ich solle mir eine neue Frau suchen. Jeder Morgen beginnt am Tag mit einer Kritik und der Abend ohne Gute Nacht!! Das soll nun mein hart erarbeitetes Rentnerdasein taeglich sein? Sie ist schon einmal geschieden und meinte sich so oft scheiden lassen zu koennen wie sie moechte! Ich bin 100prozentig ein feiner Mensch und hatte im Oeffentlichen Dienst gearbeitet und trotzdem ist sie nie zufrieden. Kann man hier annulieren oder nur Scheidung? Danke sehr! B.

  • Pascal sagt:

    Meine Frau und ich wollen die Ehe annullieren lassen. Sie wohnt in Mexiko und ich in Deutschland.Ich bin noch hier in Deutschland als Verheiratet angegeben! kann ich meinen Status als Verheiratet mit den Annullierungsunterlagen aus USA (Nevada) in Deutschland auf Geschieden setzen lassen?

  • H. sagt:

    Hallo, wir sind seit Ende 2017 verheiratet, ein Jahr später haben wir einen Sohn bekommen, ca. 4 Monate nach der Geburt ist meine noch Ehefrau sehr psychisch Krank geworden und dabei will sie nichts von mir und unserem Sohn wissen. Sie ist zurzeit in einer Klinik und kann selbst keine Entscheidung treffen, geschweige denn von arbeiten. Wir (mein Sohn und ich) leben also seit ca, 2,5 Jahre ohne sie. Es ist nicht absehbar ob sie jemals gesund wird und wann. Unter diesen umständen ist eine Weiterführung unserer Ehe unmöglich und Sinnlos. Ist eine Annullierung in unserem Fall möglich oder was sollte ich am besten tun?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • R. sagt:

    Hallo meine Frage,
    ist Narzismuss ein Grund für Eheanulierung?

  • Jürgen sagt:

    Hallo, ich habe mitte Januar geheiratet und meine Frau möchte sich nun scheiden lassen. Sie ist physchich krank und zur Zeit in der geschlossenen Abteilung einer Klinik.
    Kann ich die Ehe annullieren lassen.

  • Wladi sagt:

    Habe November 2018 eine Frau aus Weißrussland in DK geheiratet, in D sofort annerkennen lassen. Seit dem sie die Aufenthalterlaubnis für 3 Jahre befristet erhalten hatte so ist die nicht zuerkennen. Es gab sofort streitigkeiten nach dem wir geheiratet haben. Die wollte nur nach D und jetzt ist die Hölle aber keine Ehe. Die hat mir direkt angelogen wegen ihren Carakter, hatte mir erzählt das die zuhause schlecht behandelt wird von der Mutter besonders und möchte nicht mehr leben, jetzt aber da die Aufenthalterlaubnis hat für 3 Jahre so zeigt die ihren egoistischen Carakter und lobt die Mutter obwohl ihre Mutter viel Streit unter uns auslöst. Es war nur Täuschung um nach D zu kommen. Kann die Ehe aufgehoben werden ? Ich war schon mal verheiratet und geschieden, meine Frau war noch nie verheiratet. Hätte gerne schnellstmögliche Aufhebung der Eheschließung damit die endlich raus ist zu ihrer „netten Eltern. Welche Möglichkeit habe ich ?
    Bedanke mich für Ihre Unterstützung und Info
    LG Wladi

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Wladi,

      die Aufhebung einer Ehe ist unter den oben genannten Voraussetzungen möglich. Ist eine mögliche Scheiehe einseitig eingegangen worden, so kann in der Regel nur eine Scheidung die Ehe auflösen. Wenden Sie sich für eine Rechtsberatung bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • MD sagt:

    ich bin am 20.08.2008 die eingetragene Lebenspartnerschaft mit meiner Frau eingegangen, wir haben dann am 20.08.2018 „richtig“ geheiratet. Vor etwa 6 Wochen hat sie mich unter fadenscheinigen Gründungen von jetzt auf gleich verlassen. Vor einigen Tagen habe ich dann herausgefunden, dass sie bereits seit über 2 Jahren in ihrer Firma hinter jemandem anderen her ist, wie weit das gediehen ist, weiß ich leider nicht.
    Besteht unter den Voraussetzungen die Möglichkeit einer Ehe-Annulierung?
    Gruß MD

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      eine Annullierung einer Ehe (bzw. Aufhebung) ist in der Regel nur in den oben genannten Fällen möglich. Bestand die Ehe, so kann sie zumeist nur durch Scheidung aufgelöst werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Bz sagt:

    Meine Tochter hat während einer depressiven Episode mit psychischer Störung durch schädlichem Gebrauch von Cannabinoiden geheiratet. Durch ihrem Aufenthalt in einer Klinik wurde ihr bewusst dass sie diese Ehe in einem stabilen Zustand niemals eingegangen wäre. Kann sie die Ehe annullieren lassen? Vielen Dank!
    Gruß
    Bz

  • Unbekannte sagt:

    Hallo,

    Ich wurde leider gegen meinen Willen in mein Heimatland verheiratet 06/19. Mein ,,Ehemann“ ist noch nicht hier. Aber er will so schnell wie möglich ein Visum bekommen durch mich. Kann ich die Ehe auflösen bzw. annullieren? Wie ist das mit den Kosten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, wie sie die Ehe aufheben können. Ggf. kann auch das Standesamt helfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • AS sagt:

    Hallo,
    bin erst seit 10 Monaten verheiratet und habe darüber nach gedacht, das die Ehe für mich zu früh war. Hatte vor der Eheschliessung kaum schlaf und war im Stress und den ganzen Tag nur am weinen gewessen.
    Weil ich so stur war und die Hochzeit wollte hat er es mir zu liebe getann.
    Was kann man da tun bevor der 1 Hochzeitstag kommt wegen ehe annulieren lassen.
    Danke für die Infomatrion

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo AS,

      die Dauer der Ehe allein ist kein ausreichender Grund für die Aufhebung der Ehe. Welche Gründe eine Eheannullierung in Deutschland in der Regel möglich machen, können Sie bitte der obigen Auflistung entnehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Jörg sagt:

    Hallo,

    ich deutsch, sie russisch haben vor wenigen Wochen in Dänemark geheiratet. Ich denke darüber nach mich zu trennen, eventuell liegt eine Scheinehe vor. Die Frage: Bis jetzt haben wir die Heirat nicht hier registriert. Sollten wir das tun oder ist es dann noch umständlicher und kostenintensiver wegen Trennungsjahr ? Auf keine Fälle möchte ich das Risiko eingehen, dass sie in 10 Jahren kommt und sagt wir wären noch verheiratet und ich hätte zu zahlen.

    Viele Grüße
    Jörg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jörg,

      eine in Deutschland registrierte Ehe kann in aller Regel nur durch Scheidung gelöst werden, wenn ein Annullierungsgrund nicht besteht bzw. nicht anerkannt wird. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um Ihre Optionen prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • henning sagt:

    Eine in Dänemark geschlossene Ehe (1 Partner türkisch, ein Partner syrisch, regelmäßiger Aufenthalt beider de fakto Deutschland) wurde nicht vollzogen. Die Ehe soll nicht mehr zustande kommen. Annullierungsgründe wie obern liegen nicht vor. Die Anerkennung der Ehe in D wurde nicht beantragt. Was tun? Kann man das nicht einfach vergessen, wenn man nicht nach Dänemark fährt?
    Der türkische Partner begehrt die Ehe weiterhin, die Syrische Familie lehnt sie ab, eine einverständliche Trennung ist daher nicht zu erreichen.
    Es ist möglicherweise ein „BRAUTGELD“ geflossen. Wäre das nicht auch ein Annullierungsgrund??

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Henning,

      in aller Regel ist eine Annullierung nur unter den oben genannten Voraussetzungen möglich (z. B. bei Scheinehe). Im Einzelfall können auch andere Gründe dies begründen. Die Scheidung einer Ehe in Deutschland ist jedoch in aller Regel nur möglich, wenn diese auch hierzulande anerkannt wurde. Wenden Sie sich für eine abschließende Klärung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tom sagt:

    Hallo liebes Team,
    ich bitte um eine kurze Einschätzung zu meinem Fall – es macht mich momentan sprachlos.

    Wir haben einen Sohn (Wunschkind) bekommen. Ein halbes Jahr später hatten wir unseren Hochzeitstermin (Juni 2017). Vor und während dieser Zeit haben wir unser zukünftiges Wohnhaus an unserem landwirtschaftlichen Anwesen geplant und den Bauantrag dazu eingereicht. Nun kommt sie auf die Idee, dass sie doch nicht an diesem Standort bauen will. Entweder ich baue mit ihr wo anders oder sie will sich trennen. Als Hofnachfolger ist das allerdings nicht so einfach wie man sich das vorstellt.
    Ist diese Grundlage (vorher war man sich über einen Familiensitz einig) ein möglicher Ansatz für eine Annulierung unserer Ehe?

    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tom,

      die Annullierung einer Ehe ist in Deutschland in aller Regel nur in den oben geschilderten Fällen denkbar. In anderen Fällen kann die angestrebte Aufhebung der Ehe nur im Rahmen einer Scheidung erfolgen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tina sagt:

    Hallo,
    ich hab auch eine Frage zur Ehe annulierung.Ich hab letztes Jahr im September meinen Man geheiratet.Die Eheschließung mit meinen Man ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen und in betrügerischer Absicht seinerseits geschlossen worden.
    Meine Begründung hierzu lautet wie folgt:
    – vom ersten Tag an wurde ich belogen.
    – er hat von der tragweite der Schulden nur 20% preisgegeben und von den Pfänndungen habe ich auch nichts gewusst.
    – er hat ein „Kaufzwang“.
    – verleugnet weiterhin die Schulden.
    – er nimmt keinerlei Hilfe an,möchte auch keine Schuldnerberatung aufsuchen.
    – borgt sich weiterhin Geld von Kollegen.
    Ich habe kein Vertrauen mehr und wurde zu tiefst Verletzt,so kann keine Ehe aufgebaut,geschweige denn erhalten bleiben.
    Besteht die möglichkeit zur einer annulierung der Ehe?
    Vielen im Voraus für die Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tina,

      eine Annullierung der Ehe ist in der Regel in den oben genannten Fällen möglich. Wenden Sie sich bitte für eine fundierte Einschätzung Ihres Falles an einen Anwalt. Wir können dies hier nicht abschließend bewerten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Eva sagt:

    Hallo…ich bin seit zwei Tagen total entsetzt….und sprachlos….und weiß nicht, was ich machen soll…

    Ich habe im März 2008 einen Dominikaner dort geheiratet. Damals lebte ich noch in Spanien und wollte ihn nach dieser Heirat nach Spanien bringen. Hatte dann in Spanien alles angeleiert, damit die dominikanische Ehe beim Registeramt in Spanien eingetragen wird….während dieser ganzen Bearbeitung habe ich dann erfahren, dass mein damaliger dominikanischer Freund mir fremd gegegangen war. Ich hatte dann umgehend dem Spanischen Registeramt gebeten, die Anträge wieder zu stornieren, da er mich betrogen hatte und ich keine Eintragung mehr wollte…Meine damalige Anwältin meinte, dass das kein Problem wäre….bin dann davon ausgegangen, dass mein Antrag wieder anulliert wurde. Wie gesagt, das war 2008 !
    Jetzt habe ich mit entsetzen vom Spanischen Registeramt in Hamburg erfahren, dass ich als „verheiratet“ eingetragen bin !!! Die haben gegen meinen Willen die dominikanische Heirat eingetragen. Das kann doch nicht wahr sein!!!! Ich habe auch überhaupt keine Dokumente darüber…wollte das auch alles nicht mehr und das wusste das Registeramt seinerzeit.
    Ich habe vor, meinen jetzigen LEbensgefährten zu heiraten, aber wie soll das jetzt gehen?? Ich weiß seid 2009 nichts mehr von meinem damaligen dominikanischen Freund…ich habe keinen Bezug mehr zu ihm, geschweige Kontakt….
    Dieser Antrag wurde, so wie es aussieht, damals gegen meinen Willen weiterbearbeitet und eingetragen….
    Bin total am Ende….was soll ich jetzt tun? Die Ehe muss umgehend annuliert werden. Ich habe doch seit 10 Jahren garkein Bezug mehr zu ihm!!!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Eva,

      bitte wenden Sie sich für eine Klärung an das zuständige Registeramt. Die Annullierung der Ehe ist in der Regel nur unter den oben genannten Voraussetzungen möglich. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Klärung Ihres Falles behilflich sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Paula sagt:

    Hallo,
    ich habe meinen Mann damals nur geheiratet, damit ich einen anderen Namen und Schutz habe. Ich war damals Kronzeugin und Opfer einer schweren Gewaltstraftat mit Gefahr im Verzug und wurde vom Angeklagten lange aus der Haft heraus bedroht.
    Ich habe einen meiner besten Freunde geheiratet und nach der Eheschließung wurde ich massiv krank mit einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Ehe konnte im Prinzip nie ausgeführt werden. Wir mussten damals zu meinem Schutz umziehen. Gegen den Willen meines Ehepartners.
    Wir haben uns nun getrennt, weil eine Ehe nicht möglich ist. Ist dies unter Umständen ein Grund zur Annulierung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Paula,

      die Annullierung einer Ehe ist unter den obigen Voraussetzungen denkbar. Jedoch bedarf es der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich diesbezüglich umfassend rechtlich beraten und ggf. alternativ über mögliche Scheidungsfolgen informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Manfred K sagt:

    Hallo,
    wir haben vor 4 Monaten geheiratet, sie ist gleich schwanger geworden ab dem 3 Monat hat wollte Sie Ihren Minijob Lohn komplett den Eltern überweisen. Nach Absage hat Sie mich verlassen und für Ihre Eltern eine Hohe (30.000) Summe Geld gefordert um die Ehe weiterzuführen und mit Misshandlungsvorwürfen bei der Polizei angezeigt. Kann ich die Ehe aufheben, die Eltern erpressen mich mit dem Kind und Strafanzeigen um ihre Forderung zu erfüllen. Wir waren gesamt 4 Monate zusammen und dann Trennung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manfred,

      die Aufhebung der Ehe ist unter den oben genannten Voraussetzungen möglich. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit in Ihrem Fall eine Annullierung möglich oder aber eine Scheidung anzusetzen ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Sen sagt:

    Hallo,

    ich habe folgende Frage. Gilt eine Elaubnisfiktion (Fiktionsbescheinigung) als Aufenthaltserlaubnis und kann diese zu der in Deutschland erbrachten Aufenthaltszeit angerechnet werden um ein eigenständiges Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, losgelöst von der Ehe?

    Vielen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sen,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage bitte an einen Anwalt, der sich mit dem Aufenthaltsrecht auskennt. Unsere Seite beschäftigt sich ausschließlich mit Themen rund um die Scheidung, Informationen zu Ihrer Frage liegen uns nicht vor.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Claudia sagt:

    Frage wie ist es wenn man Drogen eingeflösst bekam unter Drogenrausch heiratete.und nach fast 10 jAHREN WURDE es DIESER Person gesagt das sie verheiratet ist.Ist die ehe rechtsgültig.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Claudia,

      ein Standesbeamter ist verpflichtet. sich von der Geschäftsfähigkeit der Ehewilligen zu überzeugen. Sollte hier ein Fehler unterlaufen sollen, wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit die Ehe Gültigkeit erlangt hat. Beachten Sie dabei auch, dass die Behauptung auch nachvollziehbar dargestellt werden sollte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • mickymaus sagt:

    Ich bin seit 2011 glücklich mit meiner Frau verheiratet und wenn ich so lese was für naive Menschen sich hier rum treiben die es nichtmal für angemessen halten den Text vom Anwalt oben überhaupt zu lesen, da würde ich echt durchdrehen. Viele hier denken das die Ehe ein Spiel ohne Konsequenzen ist. Heiraten einfach so damit es halt gemacht ist. Oftmals am Ar*** der Welt. Was glaubt ihr denn wie solch eine Ehe ausgeht ? Es klingt etwas Böse aber wenn Ihr jemanden nach 2 Wochen heiratet müsst ihr euch nicht wundern wenn er euch verkloppt, betrügt, abzockt und nur anlügt. Ihr kennt doch den Menschen nach so kurzer Zeit gar nicht. Schaltet mal euren Kopf ein und entwickelt etwas Selbstschutz.

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