Antrag auf Namensänderung – Wo können Sie den Namenswechsel beantragen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Antrag auf NAmensänderung nach der Scheidung

Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Nach einer Scheidung wollen viele Ehegatten den gemeinsamen Ehenamen ablegen und zu ihrem Geburtsnamen oder einem anderen zuvor getragenen Familiennamen zurückkehren. Um dies zu bewerkstelligen bedarf es eines entsprechenden Antrages, dem unterschiedlichste Nachweise beizufügen sind. Erfahren Sie im Folgenden, wo Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen und welche Kosten dabei auf Sie zukommen können.

Das Wichtigste in Kürze: Antrag auf Namensänderung

Wo können Sie die Namensänderung beantragen?

Eine Namensänderung können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen. Wichtig ist dabei, dass Sie nach der erfolgten Änderung Ihres Namens entsprechend neue Dokumente ausstellen lassen. Neben Arbeitgebern und Behörden sollten Sie auch Ihre Vertragspartner über die Namensänderung in Kenntnis setzen.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Namensänderung?

Zusammen mit dem Antrag müssen weitere Unterlagen, beispielsweise ein Lichtbildausweis, Abschrift aus dem Eheregister, ggf. Scheidungsurkunde u. a. Mehr dazu finden Sie hier. Welche Nachweise Sie im Einzelfall erbringen müssen, können Sie bei Ihrem Standesamt in Erfahrung bringen.

Wann können Sie einen Antrag auf Änderung des Familiennamens stellen?

Die Änderung des Familiennamens ist gemäß Namensrecht in aller Regel nur bei triftigen Gründen möglich. Das kann zum Beispiel im Zuge einer Eheschließung oder einer Scheidung zutreffen. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

So können Sie einen Antrag auf Änderung des Familiennamens stellen

Namensänderung gewünscht, aber wo beantragen Sie diese?

wo-namensaenderung-beantragen.jpg Wo Sie die Namensänderung beantragen können? Beim örtlichen Standesamt.
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Wo Sie die Namensänderung beantragen können? Beim örtlichen Standesamt.

Liegen triftige Gründe oder eine grundsätzliche Berechtigung vor, den Nachnamen zu ändern, so können Sie stets bei dem örtlich zuständigen Standesamt die Namensänderung beantragen. Für den Antrag auf Namensänderung werden weder Vorlage noch Muster benötigt. In aller Regel stellen die einzelnen Standesämter eigene Antragsformulare bereit, zum Teil auch online, die einen geordneteren Ablauf ermöglichen.

Grundsätzlich bestimmt das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) jedoch lediglich, dass die Namensänderung per schriftlichem Antrag oder aber über die Abgabe zu Protokoll vor dem zuständigen Standesamt abgegeben werden kann.

Zuständig ist dasjenige Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder zumindest seinen dauerhaften Aufenthalt hat. Zu beachten ist dabei, dass im Rahmen von einem Antrag auf Namensänderung bei einem Kind dieses selbst Antragsteller wird – auch dann wenn die Eltern oder nur ein Elternteil den Vorgang einleiten.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Namensänderung? Je nach Auslastung, Inhalt und Umfang des Antrags kann die Bearbeitung von dem Antrag auf Namensänderung auch schon einmal drei Monate und mehr in Anspruch nehmen. Dies liegt darin begründet, dass unterschiedlichste Behörden Hand in Hand arbeiten müssen.

Antrag auf Namensänderung: Die Vorlage dieser Unterlagen kann nötig sein!

Antrag auf Namensänderung: Das passende Formular erhalten Sie beim örtlichen Standesamt.
Antrag auf Namensänderung: Das passende Formular erhalten Sie beim örtlichen Standesamt.

Auch wenn Sie den für den Antrag auf Namensänderung kein vorgegebenes Muster im Netz finden werden: Die meisten Standesämter bieten ein entsprechendes Antragsformular für die Namensänderung an – zum Teil getrennte Formulare für Nachnamen- und Vornamenänderung, zum Teil kombinierte.

Der Vorteil dieses Service: Der Antragsteller erfährt auf einen Blick, welche Angaben für die Namensänderung vonnöten sind und vor allem, welche Nachweise er erbringen muss. Sie benötigen für den Antrag auf Namensänderung neben dem Formular folgende Unterlagen:

  • aktueller und gültiger Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
  • ggf. Geburtsurkunde des Antragstellers (etwa bei Antrag auf Rückkehr zum Geburtsnamen)
  • ggf. Eheurkunde (auch bei neuer Ehe der Kindesmutter)
  • ggf. Scheidungsurkunde
  • ggf. Sorgerklärung der unverheirateten Eltern des betroffenen Kindes

Im Einzelfall können auch weitere Bescheinigungen benötigt werden. Der Sachbearbeiter wird bei Antragstellung auf weitere ggf. vorzulegende Nachweise hinweisen.

Welche Kosten verursacht der Antrag auf Namensänderung? Die entstehenden Kosten für den Verwaltungsakt der öffentlich rechtlichen Namensänderung richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und können zwischen 2,50 und 1.022 Euro liegen. Eine fallspezifische Einschätzung kann Ihnen der zuständige Standesbeamte geben. Beachten Sie jedoch auch, dass zusätzliche Kosten für die Erneuerung von Ausweisen, Kranken-, Bankkarten usf. entstehen können.

Namensänderung nur bei triftigem Grund zulässig!

Für den Antrag auf Namensänderung müssen triftige Gründe vorliegen.
Für den Antrag auf Namensänderung müssen triftige Gründe vorliegen.

In dem Antrag auf Namensänderung ist eine Begründung für den Wunsch anzugeben. Das Namensänderungsgesetz bestimmt, dass die Änderung eines Vor- oder Familiennamens stets nur bei Vorhandensein wichtiger Gründe zulässig ist. Ein solcher kann etwa vorliegen, wenn ein Ehegatte nach der Scheidung den gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen will.

Dieser kann dann einen früher getragenen Nachnamen oder seinen Geburtsnamen wieder annehmen, das gilt für die gemeinsamen Kinder jedoch regelmäßig nicht.

Nutzen Sie für die Namensänderung ein entsprechendes Antragsformular, werden Sie in diesem in aller Regel ein eigenes Feld vorfinden, in dem Sie die Ihren Wunsch entsprechend begründen müssen. Allein das Nichtgefallen des derzeitigen Namens genügt nicht. Vor Änderung des Geburtsnamens des Kindes bei Trennung und Scheidung ist nur in seltenen Extremfällen möglichen, etwa im Falle von Kindesmissbrauch oder anderen Traumata, die mit dem derzeitigen Namen verbunden werden.

Streben Sie die Namensänderung Ihres Kindes an, etwa im Zuge einer neuen Eheschließung, berücksichtigen Sie bitte, dass dieser Vorgang nicht rückgängig gemacht werden kann. Die Änderung des Nachnamens eines Kindes ist in aller Regel unwiderruflich!

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Leyla sagt:

    Hallo, habe vor einparken Jahren eine Ehe geschlossen ,wo mein ex man meinen Nachnamen als doppel Namen angenommen hat .Wie kann er jetzt meinen Nachnahme also den doppelt Namen ablegen .Dankeschön für die Antwort im voraus

  • V. sagt:

    Ich bin geschieden und möchte ich meine Mädchennamen wieder annehmen.

  • sabine sagt:

    hallo,,
    ich bin frisch geschieden , und möchte meinen mädchennamen wieder annehmen.
    ich habe auch das alleinige sorgerecht für meine kinder.was kostet mich das ganze?und wie lange dauert das so ungefähr.

  • Jessie sagt:

    Hallo,
    ich habe 2kinder und beide tragen den Ehenamen sowie ich, mum sind wir seit 3Jahren endlich geschieden (Urteil ohne versorungsausgleich) und seit ca. 5jahren besteht keinlei Kontakt zum leiblichen Vater, jetzt möchten wir drei gerne meinen Geburtsnamen annehmen, ich habe das alleinige sorgerecht vom familiengericht zugesprochen bekommen, ist es möglich das die Kinder meinen Geburtsnamen annehmen? und wenn ja wie begründe ich dies. es ist der Wunsch der Kinder den Namen ihres „Vater“ abzulegen.

  • Silvia sagt:

    Hallo. Meine 2 großen haben den Nachnamen von ihrem Vater mit dem ich verheiratet war, aber nun geschieden. Von dem Vater meines dritten Kindes habe ich mich auch getrennt. Der kleine hat den namen des vaters erhalten, wir warten nicht verheiratet und haben gemeinsames Sorgerecht. Nun möchte ich gerne, dass der dritte meinen Namen bekommen (ist 3 Jahre) Der kleine versteht nicht warum er anders heißt wie seine Geschwister. Wie sieht es aus, wenn der Vater dem nicht zustimmt oder doch zustimmt?

  • Steffi sagt:

    Hallo, ich habe mich von dem Vater meiner Kinder getrennt. Beide kinder haben bei der geburt den namen des vaters erhalten, wir warten nicht verheiratet und haben gemeinsames sorgerecht. Nun möchte ich gerne dass die Kinder meinen Namen bekommen (sind erst 3 jahre und 1 jahr alt). Wie sieht es aus, wenn der Vater dem zustimmt?

  • Melanie sagt:

    Ich habe in Deutschland geheiratet und lebe seit 9 Jahren in den USA. Ich hatte mich im 2ten Ehejahr von meinen Mann getrennt und werde demnaechst die Scheidung einleiten. Jetzt muss ich wieder meinen Reisepass neu beantragen. Kann ich den beantragen mit nur meinen Maedchen Namen bevor ich geschieden bin? Ich moechte nicht seinen letzten Namen auf meinen Reisepass haben

  • Dominik sagt:

    Hallo,
    ich habe folgende Frage ich bin grade 18 Jahre alt geworden und würde gerne Meinen Geburtsnamen annehmen ich habe den Nachnamen meines Vaters Erhalten Da dieser zur Zeit meiner Geburt mit meiner Mutter verheiraten war allerdings ging diese Ehe den Bach runter weshalb sich meine Eltern scheiden ließen. Durch Psyschologische Belastung da mein Vater mich sowie meine Mutter Geschlagen hat würde ich gerne meinen Namen ändern lassen Geht das so einfach

    LG
    Dominik

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dominik,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt. In der Regel ist die Namensänderung bei Kindern nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • KS sagt:

    Hallo liebes Team,

    ich bin 18 Jahre und meine Eltern sind seit 15 Jahren getrennt. Aktuell trage ich den Nachnamen meines Vaters und möchte den meiner Mutter annehmen. Mein Verhältnis zu meinem Vater ist aus verschiedenen Gründen sehr schlecht. Unter anderem wurden mein Bruder und ich als Kinder von ihm geschlagen. Hierzu gibt es aber keine polizeiliche Meldung. Mein Neurologe, bei dem ich in Behandlung bin kann dies aber schriftlich bestätigen.

    Des weiteren habe ich letztes Jahr meine Berufsausbildung angefangen und mein Nachname wird immer falsch geschrieben oder falsch ausgesprochen (kein exotischer Name) . Ich werde ungern mit dem Nachnamen angesprochen weil ich direkt an meinen Vater denken muss. Mein Vater leitet eine Firma, daher werde ich von Kunden öfter nach ihm gefragt. Auch ist er im Rotaryclub aktiv, wodurch ich auch auf ihn angesprochen werde. Mir sind diese Nachfragen einfach unangenehm und ich möchte unabhängig von ihm meiner Arbeit nachgehen können.

    Danke für die Rückmeldung :)

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um prüfen zu lassen, inwiefern ausnahmsweise eine Namensänderung möglich erschiene. Eine abschließende Bewertung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nguyen sagt:

    Hallo ,
    Ich bin allein erziehende Mutter, jetzt habe ich einen Vater für meinen Sohn gefunden und möchte, dass sich Vater und Sohn gegenseitig erkennen und eine neue Geburtsurkunde für ihr Kind erneuern wollen, damit das Kind die Familie seines Vaters trägt. Was soll ich jetzt tun, wenn mein Sohn seinem Vater folgt? Wir wollen nicht heiraten oder zusammenleben.
    Vielen Dank im Voraus
    Freunliche Grüße
    Nguyen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nguyen,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Dies kann Sie bezüglich der namensrechtlichen Konstealltionen beraten. Zu beachten ist jedoch, dass die Einbenennung des Kindes in der Regel nur bei Adoption, Wiederverheiratung oder Annahme des namens eines leiblichen Elternteils möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Elena sagt:

    Hallo,
    ich lebe mit meinen 2 Kindern seit fast 4 Jahren getrennt vom Kindsvater. Seit ca. 1,5 Jahren sind wir geschieden. Beide Elternteile möchten den Namen beider Kinder geändert haben. Wie kann eine Begründung formuliert werden, so dass das Standesamt dem Antrag statt gibt ?
    Vielen Dank im Voraus
    Freundliche Grüße
    E.T.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elena,

      der Geburtsname der Kinder kann in der Regel nur bei Wiederverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils und gleichzeitiger Wahl eines gemeinsamen Ehenamens geändert werden (unter Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder des Familiengerichts). Eine Abweichung von dieser Regelung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich (Kindeswohlgefährdung, fehlender Bezug zum Elternteil usf.). Bitte wenden Sie sich ans Standesamt, um zu erfragen, wann Sie die Namen Ihrer Kinder ändern können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Herr sagt:

    Hallo.ich wohne in barmigam in uk.ich bin verheiratet in indien und ich habe eine das Kind .Ich will die allte family name wechsle .ich habe das keine Ahnung wie geht das bitte Hilfen sie mir das geht .Eine freundliche grüße für Amarjit.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Amarjit,

      wir beschäftigen uns an dieser Stelle mit dem deutschen Familienrecht. Aus diesem Grunde ist uns nicht bekannt, welche Voraussetzungen für die Namensänderung im Vereinigten Königreich zu erfüllen sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

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